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Bundeswehr — Bildungsförderung & Studium

Bundeswehr Bildungsförderung: Was dir der BFD wirklich bezahlt

Der Berufsförderungsdienst (BFD) finanziert Ausbildung und Studium — doch die Förderhöchstbeträge, Kombinationsmöglichkeiten und vor allem die Rückforderungsrisiken erfährt man selten beim ersten Beratungsgespräch. Dieser Leitfaden erklärt, was du wirklich bekommst, was ausgeschlossen wird, und welche Fehler Soldaten am häufigsten machen.

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Angaben basieren auf dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) in der aktuell gültigen Fassung, den öffentlich zugänglichen Informationen auf BFD.de und bundeswehr.de. Förderhöchstbeträge werden regelmäßig angepasst — aktuelle Beträge über den eigenen BFD-Berater oder das Intranet der Bundeswehr verifizieren.

Abschnitt 01

Was der BFD fördert — und was nicht

Die Bundeswehr-Bildungsförderung läuft über den Berufsförderungsdienst (BFD), der dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) zugeordnet ist. Der BFD ist kein Studienfinanzierungsinstitut im Sinne des BAföG — er ist ein Reintegrationsdienst, der Berufssoldaten und längerdienende Zeitsoldaten den Übergang in das zivile Erwerbsleben erleichtern soll. Diese Grundausrichtung erklärt viele der Einschränkungen.

SVG § 39Bildungsmaßnahmen (allgemein)
Förderhöchstbetrag
bis zu €4.600 pro Förderungsfall
Anwendungsfall

Berufsqualifizierende Maßnahmen, Kurse, Umschulungen

Der Standardbetrag für die meisten Fortbildungsmaßnahmen
SVG § 39 (Ausbildung)Anerkannte Berufsausbildungen
Förderhöchstbetrag
bis zu €6.500 pro Förderungsfall
Anwendungsfall

IHK/HWK-Ausbildungen, staatlich anerkannte Berufsausbildungen

Höherer Betrag bei formaler Berufsausbildung
SVG § 39aStudiengebühren-Förderung
Förderhöchstbetrag
Bis zu definierten Obergrenzen je Semester
Anwendungsfall

Studiengebühren an staatlich anerkannten Hochschulen

Auch private Hochschulen förderbar, wenn staatlich anerkannt
Was der BFD nicht finanziert

Der BFD ist kein allgemeines Bildungsgeld. Maßnahmen ohne direkten Bezug zur zivilen Berufsintegration, reine Hobbykurse, Maßnahmen nach der Förderungsdauer und Bildungsmaßnahmen, die bereits durch andere öffentliche Stellen vollständig finanziert werden, sind ausgeschlossen. Entscheidend ist immer der nachweisbare Bezug zur späteren zivilen Berufstätigkeit.

Abschnitt 02

Studium während der Dienstzeit

Für Offizieranwärter gibt es einen grundlegend anderen Weg: das Vollstudium an den Bundeswehr-eigenen Universitäten. Für alle anderen Laufbahnen stehen Fernstudium und berufsbegleitende Weiterbildung im Vordergrund.

Universität der Bundeswehr München
München
Offizieranwärter (Heer, Luftwaffe)

Vollstudium (Bachelor und Master) während der Offizierausbildung. Das Trimestersystem ermöglicht einen schnelleren Studienabschluss (6–7 Trimester statt 6–8 Semester). Finanziert durch die Bundeswehr — keine Studiengebühren, Sold weiter ausgezahlt. Studiengänge: Wirtschafts- und Organisationswissenschaften, Informatik, Maschinenbau, Elektrotechnik u.a.

Helmut-Schmidt-Universität Hamburg
Hamburg
Offizieranwärter (Marine, Streitkräftebasis)

Gleiche Struktur wie München — Trimestersystem, vollfinanziertes Studium für Offizieranwärter. Schwerpunkte: Geistes- und Sozialwissenschaften, Maschinenbau, Elektrotechnik, Wirtschafts- und Organisationswissenschaften.

FernUniversität Hagen (Kooperation)
Bundesweit (Fernstudium)
Alle Laufbahnen während des Dienstes

Zeitsoldaten und Berufssoldaten können berufsbegleitend an der FernUniversität Hagen studieren. Die Bundeswehr unterstützt dieses Modell als Fernstudienförderung. Kein Anspruch auf Freistellung für Präsenzphasen, aber BFD-Förderung für Studiengebühren möglich.

Wichtig für Nicht-Offiziere

Das vollfinanzierte Präsenzstudium ist ausschließlich Offizieranwärtern vorbehalten. Unteroffiziere und Mannschaften, die während des Dienstes studieren möchten, sind auf Fernstudium, Abendstudium oder berufsbegleitende Angebote angewiesen — und können BFD-Förderung für die Studiengebühren beantragen, haben aber keinen Rechtsanspruch auf Freistellung vom Dienst.

Abschnitt 03

Private Hochschulen — Was der BFD bezahlt

Ein häufiger Irrtum: der BFD fördert ausschließlich staatliche Hochschulen. Das stimmt nicht. Entscheidend ist die staatliche Anerkennung der Hochschule durch die zuständige Landesbehörde — nicht die Trägerschaft. Viele private Hochschulen (z. B. IU Internationale Hochschule, FOM, IUBH) sind staatlich anerkannt und damit BFD-förderfähig.

Prüfschema: Ist die Hochschule BFD-förderfähig?
Staatliche AnerkennungIm Hochschulkompass der HRK gelistet?Förderfähig wenn ja
Akkreditierter StudiengangAkkreditierung durch AQAS/FIBAA/ACQUIN etc.?Förderfähig wenn akkreditiert
BerufsrelevanzKlarer Bezug zur späteren zivilen Tätigkeit nachweisbar?Pflichtvoraussetzung
AbschlussStaatlich anerkannter Abschluss (Bachelor, Master, Diplom)?Grundvoraussetzung

Praktischer Hinweis: Vor Abschluss eines Studienvertrages mit einer privaten Hochschule immer zuerst die Förderfähigkeit beim zuständigen BFD-Beratungsbüro anfragen und schriftlich bestätigen lassen. Mündliche Zusagen reichen nicht.

Abschnitt 04

Die Kombination: BFD + Bildungsgutschein der Arbeitsagentur

Was die meisten Beratungsoffiziere nicht aktiv erklären: Die Förderung durch den BFD und ein Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit (§ 81 / § 89 SGB III) können unter bestimmten Voraussetzungen kombiniert werden. Soldaten, die aus der Bundeswehr ausscheiden und als arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sind, können beide Förderinstrumente nutzen — sofern keine Doppelfinanzierung derselben Kosten entsteht.

Wann ist die Kombination möglich?

Wenn der Soldat nach Entlassung Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) hat oder als arbeitsuchend gemeldet ist, kann die Arbeitsagentur einen Bildungsgutschein für berufliche Weiterbildung ausstellen. Der BFD zahlt bis zu seinem Förderhöchstbetrag; die Arbeitsagentur kann darüber hinausgehende oder ergänzende Kosten übernehmen.

Was der Bildungsgutschein abdeckt

Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kinderbetreuung, Unterkunftskosten bei auswärtiger Maßnahme. Der Gutschein setzt voraus, dass die Maßnahme bei einem AZAV-zertifizierten Träger stattfindet.

Die Wartezeit beim BFD ist das größere Problem

Beratungstermine beim BFD haben in der Regel 4–8 Wochen Vorlauf. Wer spät anfängt, hat keine Zeit, beide Förderungen sauber aufeinander abzustimmen. Mit der Beratung beim BFD sollte man frühestens 24 Monate vor dem geplanten Dienstzeitende beginnen.

Abschnitt 05

SVG § 56 — Die Rückforderung bei vorzeitiger Entlassung

Das ist der Paragraph, den niemand gerne vorliest. § 56 des Soldatenversorgungsgesetzes regelt die Rückforderung von Ausbildungskosten bei vorzeitiger Entlassung. Wer die Bundeswehr frühzeitig verlässt — insbesondere wenn die Bundeswehr in die Ausbildung investiert hat — kann zur Rückzahlung eines erheblichen Teils dieser Kosten verpflichtet werden.

§ 56 SVG — Grundstruktur der Rückforderung
Betroffene Kosten

Kosten der Ausbildung (inkl. Studium an UniBw, Flugausbildung, Fachausbildungen), Sold während der Ausbildungszeit, ggf. Ausbildungsbeihilfen

Rückforderungszeitraum

Richtet sich nach der Dauer und den Kosten der Ausbildung. Bei Piloten kann der Bindungszeitraum 12+ Jahre betragen. Je teurer die Ausbildung, desto länger der Bindungszeitraum.

Degressive Staffelung

Die Rückforderungspflicht vermindert sich mit jedem Dienstjahr nach Abschluss der Ausbildung. Je länger man danach dient, desto weniger ist zurückzuzahlen.

Ausnahmen

Entlassung auf Antrag wegen besonderer Härte, Entlassung aus Gesundheitsgründen die dem Dienst zuzurechnen sind, und bestimmte andere gesetzlich geregelte Ausnahmen. Anspruch auf Einzelfallprüfung besteht immer.

Was viele erst bei der Entlassung erfahren

Der exakte Rückforderungsbetrag wird individuell berechnet und basiert auf den tatsächlichen Ausbildungskosten, die die Bundeswehr für den Soldaten aufgewendet hat. Diese Kosten werden bei der Einstellung nicht transparent kommuniziert. Piloten und Offiziere mit kostenintensiver Fachausbildung wurden in der Vergangenheit mit Rückforderungen von mehreren hunderttausend Euro konfrontiert. Vor jeder Überlegung zur vorzeitigen Entlassung ist eine Beratung beim Bundeswehr-Sozialdienst und ggf. beim Deutschen BundeswehrVerband (DBwV) dringend empfohlen.

Abschnitt 06

Steuerliche Absetzbarkeit von Bildungskosten

Bildungskosten, die nicht vom BFD erstattet werden, können unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten (bei beruflichem Zusammenhang) oder als Sonderausgaben (bei Erststudium/Erstausbildung ohne bereits ausgeübten Beruf) von der Steuer abgesetzt werden. Für Berufssoldaten und Zeitsoldaten mit laufendem Einkommen ist der Werbungskostenweg regelmäßig günstiger.

Werbungskosten (§ 9 EStG)
Voraussetzung

Berufliche Veranlassung der Bildungsmaßnahme, d.h. sie dient der Sicherung oder Verbesserung des militärischen oder späteren zivilen Einkommens

Vorteil

Unbegrenzt absetzbar (über Arbeitnehmer-Pauschbetrag hinaus). Bei Soldaten mit Einkommen sofort steuermindernd.

Sonderausgaben (§ 10 EStG)
Voraussetzung

Erststudium oder Erstausbildung. Tritt i.d.R. nur auf, wenn noch kein Beruf ausgeübt wird.

Vorteil

Max. €6.000/Jahr abzugsfähig. Für Zeitsoldaten ohne Vorberuf in bestimmten Konstellationen relevant.

Steuerliche Behandlung von Bildungskosten ist ein komplexes Feld und vom Einzelfall abhängig. Für eine verbindliche Auskunft ist ein Steuerberater zu konsultieren. Der Lohnsteuerhilfeverein (Bundeswehr-eigene Beratungsstellen) bietet für Soldaten vergünstigte Beratung an.

Abschnitt 07

Was der Beratungsoffizier nicht erklärt

Die BFD-Beratung hat 4–8 Wochen Vorlaufzeit

Wer kurz vor der Entlassung steht und zum ersten Mal beim BFD anruft, hat keine Zeit mehr, alle Optionen zu nutzen. Spätestens 24 Monate vor Dienstzeitende mit der BFD-Beratung beginnen. Termin beim zuständigen BFD-Regionalbüro frühzeitig vereinbaren.

Die Kombination BFD + Bildungsgutschein wird selten aktiv erklärt

Die meisten Beratungsoffiziere kennen zwar die BFD-Angebote, kennen aber nicht die Schnittstelle zur Bundesagentur für Arbeit. Beide Systeme aktiv beim jeweiligen Berater abfragen: BFD für die Bundeswehr-Seite, Arbeitsagentur für die BA-Seite.

Förderhöchstbeträge gelten "pro Förderungsfall" — nicht pauschal pro Jahr

Was genau ein "Förderungsfall" ist, entscheidet der BFD im Einzelfall. Wer mehrere kürzere Maßnahmen kombiniert, kann unter Umständen mehrfach Förderung erhalten. Dies muss aktiv besprochen werden — es wird nicht automatisch optimiert.

BAföG ist für Zeitsoldaten unter bestimmten Bedingungen möglich

Zeitsoldaten, die nach ihrer Entlassung ein Vollzeitstudium aufnehmen, können unter bestimmten Bedingungen BAföG beantragen — auch wenn sie während der Dienstzeit Sold bezogen haben. Der Anspruch richtet sich nach den aktuellen Einkommensverhältnissen, nicht nach dem früheren Sold.

Quellen

Soldatenversorgungsgesetz (SVG) — insbesondere §§ 39, 39a, 56 — in der jeweils aktuell gültigen Fassung (gesetze-im-internet.de) · Berufsförderungsdienst (BFD) — BFD.de und bundeswehr.de · Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) — hochschulkompass.de · SGB III §§ 81, 89 (Bildungsgutschein) — Bundesagentur für Arbeit · Aktuelle Förderhöchstbeträge über das BFD-Intranet oder eigenen BFD-Berater verifizieren.