Auslandszuschlag-Rechner — Was verdient man wirklich im Auslandseinsatz?
Der Werber spricht von Auslandszulagen. Wie viel das wirklich ist, hängt von Mission, Dienstgrad und Familienstand ab. Dieser Rechner liefert eine ehrliche Näherung — auf Basis des Bundesbesoldungsgesetzes.
Alle Beträge sind Näherungswerte auf Basis des BBesG § 53 und Anlage VI (Stand 2024). Exakte Stufenbeträge je nach Verwendungsland und Familienstand: Besoldungsabteilung des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) oder gesetze-im-internet.de.
Westbalkan-Missionen, UNIFIL Libanon, Ausbildungsmissionen NW-Afrika
Grundgehalt: ~2.600 € brutto/Monat (Stufe 2)
Differenz/Monat: +608 € netto im Einsatz — ausschließlich in der aktiven Einsatzzeit.
Das Stufensystem — Wie die Zuschlagshöhe bestimmt wird
Der Auslandszuschlag (BBesG § 53) wird nicht pauschal gezahlt. Er ist in 19 Stufen eingeteilt und richtet sich nach dem Verwendungsland, dem Gefährdungsgrad der Mission und dem Familienstand des Soldaten. Die zuständige Besoldungsstelle legt die Stufe fest — nicht der Werber.
Werber zeigen oft den AVZ der höchsten Stufe. Die tatsächliche Stufe hängt vom konkreten Verwendungsland und der Einsatzkategorie ab — beides ist nicht garantiert und ändert sich mit den Missionslagen. Wer nie eingesetzt wird, erhält keinen AVZ.
Weitere Zulagen im Auslandseinsatz
Fragen, die du vor dem Einsatz stellen solltest
- 01In welche AVZ-Stufe fällt mein konkreter Verwendungsort — und wer stellt das fest (BAPersBw, Besoldungsstelle)?
- 02Erhalte ich für meinen Einsatz zusätzlich einen Erschwerniszuschlag nach EZulV — und wenn ja, welchen?
- 03Gilt für den Einsatz eine maritime Regelung oder die Standard-AVZ-Tabelle?
- 04Wie viele Heimfahrtkosten werden erstattet und wie oft darf ich in den Heimaturlaub?
- 05Wird mir im Einsatz Verpflegung gestellt — oder erhalte ich das Verpflegungsgeld?
Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) § 53 — Auslandszuschlag, Anlage VI (gesetze-im-internet.de) · Bundeszentralkassengesetz (BZKG) · Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) · Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) · Beträge sind Näherungswerte; exakte Stufensätze je nach Mission beim BAPersBw erfragen.