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Österreichisches Bundesheer — Pensionssystem

Bundesheer Pension — Wie die Militärpension in Österreich wirklich funktioniert

„Die Pension beim Heer“ gibt es nicht — es gibt zwei völlig getrennte Systeme, und in welchem du landest, entscheidet deine Rechtsstellung, nicht deine Uniform. Dieser Leitfaden erklärt die Struktur ehrlich: Beamten-Ruhegenuss gegen ASVG-Pension, was Grundwehrdiener bekommen (und was nicht) — und wo du deine echten Zahlen prüfst, statt einer Faustregel zu vertrauen.

Die kurze Antwort

Berufssoldaten sind Beamte und bekommen einen Ruhegenuss (Beamtenpension) nach dem Pensionsgesetz 1965, verwaltet von der BVAEB; Zeitsoldaten und Vertragsbedienstete sind nach dem ASVG/APG bei der PVA pensionsversichert; Grundwehrdiener erwerben keine eigene Militärpension, ihr Präsenzdienst wird aber als Beitragszeit angerechnet (bis zu 30 Monate). Für die exakten Beträge und Prozentsätze gilt: bei der zuständigen Stelle prüfen — die ändern sich jährlich und hängen von deiner individuellen Dienstzeit ab.

Auf einen Blick — drei Wege, drei Systeme
Berufssoldat (Beamter)
System

Ruhegenuss / Beamtenpension

Rechtsgrundlage

Pensionsgesetz 1965 (PG 1965)

Zuständig

BVAEB

Militärperson auf Zeit (Zeitsoldat)
System

Gesetzliche Pension (ASVG/APG)

Rechtsgrundlage

ASVG / APG

Zuständig

PVA

Vertragsbedienstete*r beim Heer
System

Gesetzliche Pension (ASVG/APG)

Rechtsgrundlage

ASVG / APG

Zuständig

PVA

Grundwehrdiener (GWD)
System

Keine eigene Pension — Präsenzdienst als Beitragszeit

Rechtsgrundlage

Anrechnung in der Pensionsversicherung

Zuständig

PVA

Konkrete Beträge und Prozentsätze ändern sich jährlich — aktuelle Werte bei BVAEB (bvaeb.at) bzw. PVA (pv.at) prüfen.
Abschnitt 01

Die Trennlinie: Beamter oder nicht

Beim Bundesheer hängt deine Pension nicht am Dienstgrad, sondern an deiner dienstrechtlichen Stellung. Die entscheidende Frage lautet immer: Bist du Beamter oder nicht? Daraus folgt alles andere — welches Gesetz gilt, welche Stelle zahlt, und ob du überhaupt eine eigene Versorgung aus dem Dienst aufbaust.

Beamte → öffentlich-rechtliche Versorgung

  • Berufssoldaten sind in der Regel Beamte des Bundes
  • Nicht pensionsversichert — sondern Anwartschaft auf Ruhebezüge (Ruhegenuss)
  • Rechtsgrundlage: Pensionsgesetz 1965 (PG 1965)
  • Pensionsbeitrag während der aktiven Zeit (12,55 % der Bemessungsgrundlage)
  • Kranken- und unfallversichert bei der BVAEB; Pension ebenfalls über die BVAEB

Nicht-Beamte → gesetzliche Pensionsversicherung

  • Zeitsoldaten (Militärpersonen auf Zeit) und Vertragsbedienstete
  • Pflichtversichert nach dem ASVG (seit 2005 Grundlage APG)
  • Pensionsträger: Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
  • Pensionskonto: jederzeit Auszug bei der PVA anforderbar
  • Bei der BVAEB nur kranken-/unfallversichert — Pension läuft über die PVA
Der häufigste IrrtumViele glauben, „beim Bundesheer“ zu dienen bedeute automatisch eine Militärpension. Tut es nicht. Ein Zeitsoldat baut seine Pension exakt so auf wie ein Angestellter in der Privatwirtschaft — über das ASVG bei der PVA. Nur die Beamtenlaufbahn führt in den Ruhegenuss. Kläre vor der Unterschrift, in welche Rechtsstellung dein Dienst dich tatsächlich bringt.
Abschnitt 02

Der Ruhegenuss: Pension für Berufssoldaten (Beamte)

Der Ruhegenuss ist die Beamtenpension nach dem Pensionsgesetz 1965 (PG 1965, BGBl. Nr. 340/1965 i.d.g.F.). Beamte sind nicht in der gesetzlichen Pensionsversicherung — sie erwerben stattdessen während ihres Dienstes eine Anwartschaft auf Ruhebezüge. Geführt und ausgezahlt wird der Ruhegenuss von der BVAEB.

Ruhegenuss — die strukturellen Eckpunkte
MindestdienstzeitLaut §3 PG 1965 besteht Anspruch auf einen monatlichen Ruhegenuss, wenn die ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit mindestens 15 Jahre beträgt. Bei Dienstunfähigkeit genügen mindestens 5 Jahre.
PensionsbeitragBeamte leisten während der aktiven Dienstzeit einen Pensionsbeitrag von 12,55 % der Bemessungsgrundlage (Bezug plus bestimmte Zulagen). Quelle: BVAEB.
BerechnungsgrundlageDie Höhe des Ruhegenusses richtet sich nach Bemessungsgrundlage und ruhegenussfähiger Gesamtdienstzeit. Die genauen Beträge berechnet die BVAEB individuell — keine pauschale Faustregel.
RuhestandsversetzungDie Versetzung in den Ruhestand erfolgt auf Antrag oder von Amts wegen (etwa bei Dienstunfähigkeit). Hol dir vor der Ruhestandsversetzung eine schriftliche Auskunft des Heerespersonalamts zu deinem konkreten Anspruch.
Quelle: Pensionsgesetz 1965 (RIS, ris.bka.gv.at) · BVAEB (bvaeb.at) · Werte werden jährlich angepasst — aktuelle Zahlen bei der BVAEB prüfen.
Wo wir keine Zahl erfindenWir nennen hier bewusst keine fixen Euro-Beträge oder Pensionssätze für deinen konkreten Fall. Diese hängen von Bemessungsgrundlage, Dienstzeit und jährlicher Pensionsanpassung ab und gehören aus erster Hand — von der BVAEB. Lass dir deinen individuellen Anspruch dort berechnen, statt einer Internet-Faustregel zu vertrauen.
Abschnitt 03

Die ASVG-Pension: Zeitsoldaten und Vertragsbedienstete

Wer beim Heer dient, ohne Beamter zu sein — als Militärperson auf Zeit (Zeitsoldat) oder als Vertragsbedienstete*r — ist ganz normal nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) pensionsversichert. Seit 1. Jänner 2005 berechnet sich die Pension für Versicherte ab Jahrgang 1955 nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) über das Pensionskonto. Zuständiger Pensionsträger ist die Pensionsversicherungsanstalt (PVA).

Pensionskonto statt Anwartschaft

Anders als beim Ruhegenuss baust du als Zeitsoldat oder Vertragsbedienstete*r ein Pensionskonto auf. Dort werden deine Beitragsmonate und Gutschriften laufend erfasst. Du kannst jederzeit bei der PVA (pv.at) einen aktuellen Kontoauszug anfordern — das ist der einzige verlässliche Weg, deinen Stand zu sehen.

BVAEB versichert, PVA pensioniert

Verwechsle die Stellen nicht: Bundesvertragsbedienstete sind bei der BVAEB kranken- und unfallversichert, für die gesetzliche Pension nach dem ASVG ist aber die PVA zuständig. Wer beim Pensionsantrag an die falsche Stelle gerät, verliert Zeit — und beim Pensionsantritt zählt jeder Monat.

Antrag rechtzeitig stellen

Den Pensionsantrag solltest du rund 2–3 Monate vor dem geplanten Pensionsantritt bei der PVA einreichen. Die Pension wird nicht automatisch zuerkannt — sie muss beantragt werden. Prüfe vorher deinen Kontoauszug auf Lücken, besonders bei Heeres- und Präsenzdienstzeiten.

Übertritt aus dem Heer ohne Beamtenstatus

Wer das Heer als Nicht-Beamter verlässt, bleibt nahtlos im allgemeinen System: Die erworbenen ASVG-Zeiten laufen weiter, egal ob du danach beim Bund, in der Privatwirtschaft oder selbstständig arbeitest. Das Pensionskonto wandert mit dir — es ist nicht an das Heer gebunden.

Abschnitt 04

Grundwehrdiener: Keine Pension — aber Pensionsmonate

Der Grundwehrdienst begründet keine eigene Militärpension. Er ist eine kurze Pflichtaufgabe, kein Dienstverhältnis, das einen Versorgungsanspruch aufbaut. Das heißt aber nicht, dass die Zeit pensionsrechtlich verloren wäre — im Gegenteil.

Bis zu 30 Monate Präsenzdienst werden angerechnetDer Präsenzdienst wird in der gesetzlichen Pensionsversicherung als Zeit berücksichtigt. Laut BMLV werden bis zu 30 Monate Präsenzdienst für die Pension angerechnet — das betrifft Grundwehrdiener ebenso wie Zeitsoldaten und Auslandseinsätze. Du erwirbst also Pensionsmonate, ohne selbst Beiträge bezahlt zu haben.

Was angerechnet wird — und was nicht

Angerechnet werden die Zeiten des Präsenzdienstes als Beitragszeit in deinem Pensionskonto bei der PVA. Was du nicht bekommst, ist eine eigenständige „Heerespension“ aus dem Grundwehrdienst — die gibt es schlicht nicht. Die Anrechnung wirkt sich erst beim späteren Pensionsantrag aus, oft Jahrzehnte später.

Prüfe dein Pensionskonto — jetzt, nicht in 30 Jahren

Fehler bei der Erfassung von Präsenzdienstzeiten kommen vor und fallen erst beim Pensionsantrag auf — dann ist die Korrektur mühsam. Fordere bei der PVA (pv.at) deinen Pensionskontoauszug an und kontrolliere, ob dein Präsenzdienst korrekt als Beitragszeit eingetragen ist.

Zivildienst sinngemäß gleich

Für den Zivildienst gelten dieselben Grundregeln sinngemäß: keine eigene Pension, aber Anrechnung der Dienstzeit in der Pensionsversicherung. Auch hier gilt: Kontoauszug bei der PVA prüfen.

Abschnitt 05

Wo du deine echten Zahlen prüfst

Keine Faustregel ersetzt die offizielle Auskunft. Welche Stelle für dich zuständig ist, hängt allein von deinem System ab — hier die Anlaufstellen mit dem, wofür sie wirklich zuständig sind.

BVAEBbvaeb.atBerufssoldaten / Beamte

Führt die Pensionskonten der Beamten, berechnet und zahlt den Ruhegenuss aus. Erste Adresse für deinen individuellen Ruhegenuss-Anspruch und die aktuellen Pensionsanpassungen.

PVApv.atZeitsoldaten, Vertragsbedienstete, Grundwehrdiener

Pensionsversicherungsanstalt — zuständig für die gesetzliche Pension nach ASVG/APG. Hier forderst du deinen Pensionskontoauszug an und prüfst die Anrechnung deiner Präsenzdienstzeiten.

Heerespersonalamt / Bundesheerbundesheer.atBerufssoldaten vor der Ruhestandsversetzung

Schriftliche Auskunft zu Dienstzeit und Versorgungsanspruch vor der Ruhestandsversetzung. Warte nicht auf eine Benachrichtigung — frag aktiv nach.

Öffentlicher Dienst (Bund)oeffentlicherdienst.gv.atAllgemeine Pensionsinfos für Bundesbedienstete

Überblicksinformationen zum Pensionsrecht der Bundesbediensteten — gut für die Struktur, nicht für deinen individuellen Bescheid.

Häufige Fragen

Bundesheer-Pension — kurz beantwortet

Bekommen Grundwehrdiener eine Pension?

Nein — der Grundwehrdienst begründet keine eigene Militärpension. Er ist eine kurze Pflichtaufgabe, kein Dienstverhältnis, das einen Versorgungsanspruch aufbaut. Aber: Die Zeit des Präsenzdienstes wird in der gesetzlichen Pensionsversicherung als Beitragszeit angerechnet — laut BMLV werden bis zu 30 Monate Präsenzdienst für die Pension berücksichtigt. Du erwirbst also Pensionsmonate auf deinem Pensionskonto, ohne selbst einbezahlt zu haben. Lass dir die korrekte Erfassung deiner Präsenzdienstzeiten von der PVA (pv.at) bestätigen.

Wie unterscheidet sich die Pension von Berufssoldaten und Zeitsoldaten?

Sie laufen über zwei völlig verschiedene Systeme. Berufssoldaten sind in der Regel Beamte: Sie sind nicht pensionsversichert, sondern haben eine Anwartschaft auf einen Ruhegenuss (Beamtenpension) nach dem Pensionsgesetz 1965, verwaltet von der BVAEB. Zeitsoldaten (Militärpersonen auf Zeit) und Vertragsbedienstete sind dagegen ganz normal nach dem ASVG/APG pensionsversichert — zuständig ist die Pensionsversicherungsanstalt (PVA), nicht die BVAEB. Welches System für dich gilt, hängt allein von deiner Rechtsstellung ab: Beamter oder nicht.

Was ist der Ruhegenuss?

Der Ruhegenuss ist die Beamtenpension — die monatliche Versorgungsleistung für Beamte des Ruhestandes nach dem Pensionsgesetz 1965 (PG 1965, BGBl. Nr. 340/1965 i.d.g.F.). Anspruch besteht laut §3 PG 1965, wenn die ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit mindestens 15 Jahre beträgt (bei Dienstunfähigkeit mindestens 5 Jahre). Beamte zahlen während der aktiven Dienstzeit einen Pensionsbeitrag (12,55 % der Bemessungsgrundlage). Die genaue Höhe richtet sich nach Bemessungsgrundlage und Dienstzeit — die aktuellen Werte führt und berechnet die BVAEB.

Wo prüfe ich meine Pension?

Das hängt vom System ab. Berufssoldaten/Beamte: bei der BVAEB (bvaeb.at), die die Pensionskonten der Beamten führt und die Ruhebezüge auszahlt — und beim Heerespersonalamt für eine schriftliche Auskunft vor der Ruhestandsversetzung. Zeitsoldaten, Vertragsbedienstete und Grundwehrdiener: bei der PVA (pv.at), wo du jederzeit deinen Pensionskontoauszug anfordern kannst. Verlasse dich nie auf eine Faustregel — fordere den konkreten Auszug an und prüfe, ob alle Dienst- und Präsenzdienstzeiten korrekt erfasst sind.

Offizielle Quellen
  • Pensionsgesetz 1965 (PG 1965), BGBl. Nr. 340/1965 i.d.g.F. — geltende Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes: ris.bka.gv.at
  • BVAEB — Pensionsservice für Beamte im Ruhestand (Ruhegenuss, Pensionsanpassung): bvaeb.at
  • PVA — Pensionsversicherungsanstalt (ASVG/APG-Pension, Pensionskonto): pv.at
  • BMLV / Österreichisches Bundesheer — Anrechnung des Präsenzdienstes (bis zu 30 Monate): bmlv.gv.at · bundesheer.at
  • Öffentlicher Dienst (Bund) — Pensionsrecht der Bundesbediensteten: oeffentlicherdienst.gv.at

Beträge, Prozentsätze und Altersgrenzen werden regelmäßig angepasst. Dieser Leitfaden erklärt die Struktur — die aktuellen Werte gehören aus erster Hand von der jeweils zuständigen Stelle. Kein Ersatz für eine individuelle Pensionsauskunft.