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Österreichisches Bundesheer — Leitfaden Nach dem Abgang

Das Erste Jahr Nach dem Bundesheer — Der Praktische Leitfaden

Das Entlassungsgespräch behandelt Formalitäten. Was es nicht behandelt: warum der Grundwehrdiener und der Berufssoldat nach der Entlassung auf völlig anderen Gleisen fahren, welche Fristen beim AMS wirklich gelten, und warum die BVAEB nach dem Berufssoldaten-Abgang nicht einfach weiterläuft. Dieser Leitfaden füllt diese Lücken.

Abschnitt 01

GWD vs. Berufssoldat: Zwei Völlig Verschiedene Wege

Das Bundesheer kennt zwei grundlegend verschiedene Formen der Militärzugehörigkeit — und die Rechte nach der Entlassung unterscheiden sich massiv. Der Grundwehrdienst (GWD) dauert in der Regel 6 Monate und endet mit einer Entlassung, die weitgehend dem Ende einer kurzen Pflichtaufgabe entspricht. Der Berufssoldat auf Zeit oder auf Dauer hat jahrelang aktiv gedient und verfügt über ganz andere Ansprüche.

Grundwehrdiener (GWD) nach der Entlassung

  • Entlassungsförderung (EF) — Unterstützung beim Wiedereinstieg ins Berufsleben
  • AMS-Anmeldung: sofort nach Entlassung; Voraussetzung für ALG und Krankenversicherung
  • Keine Militärpension (MPG) — kein ausreichender Dienstzeitraum
  • Krankenversicherung: nach Entlassung über AMS oder eigene ÖGK-Beiträge
  • Präsenzdienst gilt als Ersatzzeit in der Pensionsversicherung (SVS/PVA)
  • Zivildienst: dieselben Grundregeln gelten sinngemäß

Berufssoldat nach der Entlassung

  • Militärpensionsgesetz (MPG) regelt Versorgungsansprüche
  • Pension aus dem MPG nach ausreichender Dienstzeit (nicht AMS)
  • BVAEB (Versicherungsanstalt für öffentlich Bedienstete): Krankenversicherung
  • Bei Ruhestandsversetzung: BVAEB-Versicherung als Pensionist weiterläuft
  • Vorzeitige Auflösung: Übergang zu AMS und ÖGK je nach Situation
  • Invaliditätsversorgung: Sozialministeriumservice für Behindertenpass
Was niemand beim Abgang erklärtDie BVAEB ist nicht automatisch zuständig für jeden ehemaligen Bundesheer-Angehörigen. Als GWD warst du während des Grundwehrdienstes über das Heer krankenversichert — nach der Entlassung bist du es nicht mehr, außer du meldest dich sofort beim AMS oder bist über Familienangehörige mitversichert. Der Übergang ist kein automatischer Prozess — er ist deine Aufgabe, mit konkreten Fristen.
Abschnitt 02

AMS Österreich: Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Fristen

Das Arbeitsmarktservice (AMS) ist die zentrale Anlaufstelle für Arbeitssuchende in Österreich. Für Grundwehrdiener ist die AMS-Meldung nach der Entlassung der wichtigste erste Schritt — sie sichert Krankenversicherung und öffnet den Weg zu Unterstützungsleistungen. Das AMS ist bundesweit über ams.at erreichbar.

AMS-Leistungen — Schlüsselparameter
Arbeitslosengeld (ALG)

Anspruch nach mindestens 28 Wochen beitragspflichtiger Beschäftigung in den letzten 12 Monaten (bei erstmaligem Bezug: 52 Wochen in 24 Monaten). Präsenzdienst wird als Beschäftigungszeit angerechnet. Höhe: 55 % des täglichen Nettoeinkommens. Bezugsdauer: 20 bis 52 Wochen abhängig von Vordienstzeiten.

Notstandshilfe

Anschlussleistung nach Erschöpfung des ALG — kein automatischer Übergang. Anspruch muss neu beantragt werden. Höhe: 92–95 % des ALG-Satzes. Einkommens- und Vermögensprüfung des Haushalts. Zeitlich grundsätzlich unbegrenzt, aber regelmäßige Überprüfung.

Krankenversicherung durch AMS

Während des ALG- oder Notstandshilfe-Bezugs bist du beim AMS krankenversichert (über ÖGK). Familienangehörige können unter Umständen mitversichert werden. Dies ist der Hauptgrund, warum die AMS-Meldung unmittelbar nach Entlassung kritisch ist — sie schließt die Versicherungslücke.

Qualifizierungsmaßnahmen

Das AMS fördert Weiterbildung und Umschulung für Arbeitssuchende — Kurskosten und teilweise Lebensunterhalt können übernommen werden. Für ehemalige Bundesheer-Angehörige mit militärischen Fachkenntnissen sind technische Umschulungen und Fahrzeugführerscheine (C, CE) relevante Optionen.

AMS-Leistungen werden laufend angepasst. Aktuelle Sätze und Voraussetzungen: ams.at oder persönlich in der zuständigen AMS-Geschäftsstelle.
Frist: AMS-Meldung am Tag der EntlassungDu solltest dich am Tag deiner Entlassung oder spätestens am nächsten Werktag beim AMS als arbeitslos melden. Verspätungen führen zu Wartezeiten und können den Versicherungsschutz unterbrechen. Online-Voranmeldung über eAMS-Konto (ams.at/eams) ist möglich. Der persönliche Termin beim AMS folgt in der Regel innerhalb weniger Werktage.
Abschnitt 03

BVAEB und Militärpension: Was das MPG Tatsächlich Regelt

Das Militärpensionsgesetz (MPG — BGBl. 26/1992 i.d.F. der Novellen) regelt die Versorgungsansprüche der Berufssoldaten des Österreichischen Bundesheeres. Die Versicherungsanstalt für öffentlich Bedienstete, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) ist die zuständige Sozialversicherungsanstalt — sie verwaltet Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für Bundesheer-Berufssoldaten.

Ruhestandsversetzung — wann entsteht ein Pensionsanspruch

Berufssoldaten haben nach ausreichender Dienstzeit und Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf eine Pension nach dem MPG. Die Ruhestandsversetzung erfolgt auf Antrag oder von Amts wegen (etwa aus Gesundheitsgründen). Die genauen Voraussetzungen — Dienstzeit, Altersgrenzen, Berechnungsgrundlagen — sind im MPG festgelegt und werden von der BVAEB administriert. Lass dir vom Heerespersonalamt vor der Entlassung eine schriftliche Auskunft zu deinem individuellen Pensionsanspruch ausstellen.

BVAEB Krankenversicherung nach Ruhestand

Als Pensionist nach MPG bleibst du bei der BVAEB krankenversichert — die Versicherung läuft als Pensionistenversicherung weiter. Du musst nichts aktiv unternehmen, sofern die Pensionszuerkennung reibungslos läuft. Probleme entstehen, wenn zwischen Entlassung und erster Pensionszahlung eine Lücke entsteht — in diesem Fall ist es wichtig, rechtzeitig die Überbrückung zu klären.

Vorzeitige Entlassung ohne Pensionsanspruch

Wer das Heer verlässt, ohne die Voraussetzungen für eine MPG-Pension zu erfüllen, tritt in das allgemeine System ein: AMS, ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) und PVA (Pensionsversicherungsanstalt). Die Dienstzeiten beim Heer werden in der allgemeinen Pensionsversicherung berücksichtigt — Auskunft gibt die PVA.

Invaliditätsversorgung nach MPG

Berufssoldaten, die durch Dienstverletzung oder Berufskrankheit in ihrer Erwerbsfähigkeit eingeschränkt sind, haben Anspruch auf Invaliditätsversorgung nach dem MPG. Die Feststellung erfolgt durch das zuständige Heeresgebührenamt oder die BVAEB. Zusätzlich ist das Sozialministeriumservice für die Ausstellung des Behindertenpasses zuständig — dieser eröffnet eigene Rechte (Steuerabsetzbetrag, Befreiungen, Parkausweis).

Abschnitt 04

Entlassungsförderung für Grundwehrdiener

Das Österreichische Bundesheer bietet Grundwehrdienern nach der Entlassung eine Entlassungsförderung (EF) an. Diese Unterstützung ist öffentlich dokumentiert und dient der Erleichterung des Wiedereinstiegs in das zivile Berufsleben. Die EF ist kein Automatismus — sie muss in Anspruch genommen werden.

Entlassungsförderung — Komponenten (öffentliche ÖBH-Dokumentation)
Berufliche Orientierung

Beratungsangebote zur beruflichen Neuorientierung, Karriereplanung und Weiterbildung. Koordiniert über das Militärkommando oder die Entlassungsorganisation des jeweiligen Truppenteils.

Führerschein-Förderung

Möglichkeit zur Erlangung oder Anerkennung von Fahrerlaubnissen, die während des Grundwehrdienstes erworben wurden. Die militärischen Fahrausbildungen (LKW, Kettenfahrzeuge) sind nicht automatisch zivil anerkannt — klär das vor der Entlassung mit dem Fuhrpark-Offizier.

Arbeitsmarkt-Orientierung

Koordination mit dem AMS für Grundwehrdiener, die nach der Entlassung Arbeit suchen. Das Bundesheer stellt Unterlagen aus, die die militärischen Tätigkeiten für den zivilen Lebenslauf übersetzbar machen.

Informationsmaterial zur Sozialversicherung

Informationen zur Weiterzahlung von Kranken- und Pensionsversicherung nach dem Dienst — inklusive Hinweis auf die AMS-Meldepflicht. In der Praxis ist die Qualität dieser Weitergabe truppenabhängig variabel.

Was Grundwehrdiener oft nicht wissenDer Grundwehrdienst zählt als Ersatzzeit in der gesetzlichen Pensionsversicherung — du erwirbst damit Pensionsmonate, auch ohne echte Beitragszahlung. Die PVA (Pensionsversicherungsanstalt) führt diese Zeiten in deinem Pensionskonto. Ruf die PVA an (05 03 03) und lass dir dein Pensionskonto bestätigen — Fehler in der Erfassung von Präsenzdienstzeiten kommen vor und werden erst Jahrzehnte später beim Pensionsantrag sichtbar.
Abschnitt 05

Krankenversicherung: Die Lücke Schließen

Krankenversicherungslücken nach der Entlassung aus dem Bundesheer sind vermeidbar — aber nur, wenn du weißt, was wann zu tun ist. Das österreichische System bietet mehrere Wege; der richtige hängt von deiner Situation ab.

Weg 1: AMS-Meldung (GWD und Berufssoldaten ohne MPG-Pension)

Die schnellste und einfachste Absicherung nach der Entlassung. AMS-Meldung am Tag der Entlassung → Krankenversicherung durch ÖGK läuft sofort. Gilt für die Dauer des ALG- oder Notstandshilfe-Bezugs.

Weg 2: BVAEB als Pensionist (Berufssoldaten mit MPG-Pension)

Bei Ruhestandsversetzung nach MPG bleibt die BVAEB-Versicherung als Pensionistenversicherung bestehen. Kein aktiver Schritt nötig, solange die Pensionszuerkennung ohne Verzögerung läuft. Bei Verzögerungen: sofort BVAEB kontaktieren und Überbrückung klären.

Weg 3: Mitversicherung bei Familienangehörigen

Wenn ein Ehepartner oder ein Elternteil (unter 25 Jahren) sozialversichert ist, kannst du dich kostenfrei mitversichern lassen. Voraussetzung: kein eigenes Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze. Das geht auch als Überbrückungslösung, wenn AMS-Meldung nicht sofort möglich ist.

Weg 4: Selbstversicherung (Überbrückung)

Wer keinen der anderen Wege nutzen kann, kann sich bei der ÖGK selbst versichern. Kostenpflichtig, aber rechtssicher. Mindestbeitragsgrundlage und Monatsbeitrag sind öffentlich auf oegk.at veröffentlicht. Als kurzfristige Überbrückung sinnvoll, dauerhaft teuer.

Abschnitt 06

Sozialministeriumservice: Behindertenpass und Veteranenrechte

Das Sozialministeriumservice (sozialministeriumservice.at) ist die österreichische Bundesbehörde für Angelegenheiten der Menschen mit Behinderung — und zugleich zuständig für die Belange von Kriegsopfern und militärisch Beschädigten. Für ehemalige Bundesheer-Angehörige mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den Dienst ist dies der relevante Ansprechpartner.

Leistungen des Sozialministeriumservice für Bundesheer-Veteranen
Behindertenpass

Bescheinigt einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 %. Berechtigt zu Steuervergünstigungen (erhöhter Verkehrsabsetzbetrag), ermäßigten Tickets bei öffentlichen Verkehrsmitteln (je nach Bundesland) und weiteren Erleichterungen. Ausgestellt vom Sozialministeriumservice nach Begutachtung.

Kriegsopfer- und Heeresversorgung

Für Ansprüche nach dem Heeresversorgungsgesetz (HVG) ist ebenfalls das Sozialministeriumservice zuständig. Das HVG regelt Versorgungsleistungen für Personen, die durch den Militärdienst einen Gesundheitsschaden erlitten haben — Renten, Heilbehandlung, Hilfsmittel. Antrag schriftlich beim zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice.

Arbeitsassistenz und Berufsintegration

Für Personen mit anerkannter Behinderung bietet das Sozialministeriumservice Unterstützung bei der Arbeitssuche und Berufsintegration an — auch in Kooperation mit dem AMS. Begleitende Hilfen am Arbeitsplatz sind möglich.

Abschnitt 07

Die Fristen, Die Niemand Beim Abgang Erklärt

Der Abgang aus dem Bundesheer ist kein Ereignis — es ist eine Abfolge von Schritten mit rechtlichen Fristen. Wer diese Fristen nach Gefühl angeht statt nach Datum, riskiert Versicherungslücken, verlorene Leistungen und unnötigen Bürokratieaufwand.

01

AMS-Meldung — am Entlassungstag

Nicht nächste Woche, nicht wenn du wieder zuhause bist. Am Tag der Entlassung oder am nächsten Werktag. Online-Voranmeldung auf ams.at/eams möglich. Sichert die Krankenversicherung ohne Lücke.

02

Heeresgebührenamt / BVAEB kontaktieren — vor Entlassung

Berufssoldaten sollten die zuständige Stelle (Heeresgebührenamt oder BVAEB) mindestens 3 Monate vor der geplanten Entlassung kontaktieren, um Pensionsansprüche, Übergangszahlungen und Versicherungskontinuität zu klären. Warte nicht auf eine Benachrichtigung.

03

PVA — Pensionskonto prüfen lassen

Für GWD und Berufssoldaten ohne MPG-Pension: lass die PVA dein Pensionskonto abrufen und prüfe, ob der Präsenzdienst korrekt als Ersatzzeit eingetragen ist. Fehler jetzt korrigieren ist leichter als in 30 Jahren. Anfrage: pv.at oder telefonisch 05 03 03.

04

Dokumente vom Truppenteil — am letzten Diensttag

Dienstzeitnachweis, Verwendungsnachweise, Ausbildungsunterlagen, Sanitätsdokumentation (Grundwehrdiener: eigene Beschädigtenakte wenn relevant). Diese Dokumente sind später für AMS, BVAEB, HVG-Anträge und Arbeitgeber relevant. Bitte darum — du wirst nicht automatisch aufgefordert, sie mitzunehmen.

05

Sozialministeriumservice — HVG-Antrag so früh wie möglich

Wenn du durch den Dienst einen Gesundheitsschaden erlitten hast, stelle den Antrag nach dem Heeresversorgungsgesetz so früh wie möglich. Die Bearbeitungsdauer ist mehrere Monate; rückwirkende Leistungen ab Antragsdatum (nicht Schadensdatum) sind üblich.

06

Behindertenpass — nach Gesundheitsfeststellung

Liegt ein ärztlich festgestellter GdB von 50 % oder mehr vor, beantrage den Behindertenpass beim Sozialministeriumservice (sozialministeriumservice.at). Die zugehörigen Steuervergünstigungen und Erleichterungen sind konkret und dauerhaft — kein symbolisches Dokument.

Wichtige Anlaufstellen

AMS Österreich — ams.at · 0800 22 00 22 (kostenlos)

BVAEB — bvaeb.at · für Berufssoldaten im Ruhestand

PVA — pv.at · 05 03 03 · Pensionskonto und Ersatzzeiten

Sozialministeriumservice — sozialministeriumservice.at · HVG, Behindertenpass, Arbeitsassistenz

Bundesheer — Heeresgebührenamt — bundesheer.at · Besoldung, Gebühren, Versorgungsansprüche

QuellenMilitärpensionsgesetz (MPG), BGBl. 26/1992 i.d.F. der Novellen; Heeresversorgungsgesetz (HVG), BGBl. 27/1964 i.d.F. der Novellen; Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG); AlVG (Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 i.d.g.F.); öffentliche Informationen von AMS Österreich (ams.at), BVAEB (bvaeb.at), Sozialministeriumservice (sozialministeriumservice.at) und Österreichischem Bundesheer (bundesheer.at). Sätze und Bedingungen werden regelmäßig angepasst — aktuelle Werte direkt bei den genannten Stellen erfragen.